- Autoversicherung
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- KFZ Haftpflicht
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- KFZ Teilkaskoversicherung
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- KFZ Vollkasko
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- eVB – Nummer
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- KFZ Schutzbrief
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Übertragung von SF - Klassen durch jedermann möglich.
Führerscheinregelung
EU-Führerschein seit mindestens 3 Jahre Einstufung in SF 1⁄2 70%
Übernahme von Sondereinstufungen
Die Sondereinstufung wird durch Einreichung einer Kopie der Police oder Beitragsrechnung nachgewiesen und ausdrücklich beantragt.
SF Trennungsregelung (Sondereinstufung)
Sie haben das Fahrzeug des Partners regelmäßig genutzt. Die Trennung liegt maximal ein Jahr zurück. Günstige Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse.
Zweitwagenversicherung für PKW
Sofern auch Ihr Erstwagen bei uns versichert ist oder zum nächstmöglichen Termin versichert wird, versichern wir Ihren Zweitwagen mit der gleichen Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens, maximal SF10 / 36%
Erst und Zweitwagen sind PKW Versicherungsnehmer und Halter bei Erst und Zweitwagen sind identisch. Alle Nutzer des Erst und Zweitwagens sind mindestens 23 Jahre alt. Versicherungsnehmer bei Erst und Zweitwagen ist eine Privatperson
Bitte beachten Sie, dass bei SONDEREINSTUFUNGEN die SF nicht an Folgeversicherer weiter bestätigt werden. Es werden nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um SONDEREINSTUFUNGEN handelt, die NICHT an etwaige Folgeversicherer weiter bestätigt werden. (Es werden nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt.)
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